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Regelung für Geburten ab 1. April 2025

Einkommensgrenze beim Elterngeld.

Entscheidend ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen im maßgeblichen Kalenderjahr.

175.000 €Einheitliche Grenze für Paare und Alleinerziehende

Auf einen Blick

Drei Punkte sind entscheidend.

Maßgeblicher Wert

Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.

Betrachteter Zeitraum

Grundsätzlich ist das Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich.

Folge der Überschreitung

Liegt das relevante Einkommen über der Grenze, entfällt der Anspruch vollständig.

Welche Grenze gilt für welchen Geburtszeitraum?

Die Grenze wurde in zwei Stufen abgesenkt. Der Geburtstag des Kindes bestimmt, welche Stufe gilt.

  1. 01Geburt bis 31. März 2024300.000 € für Paare250.000 € für Alleinerziehende
  2. 02Geburt 1. April 2024 bis 31. März 2025200.000 €für Paare und Alleinerziehende
  3. 03Geburt ab 1. April 2025175.000 €für Paare und Alleinerziehende

Quelle: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Stand Juli 2026.

Persönliche Berechnung

Wenn die Grenze knapp wird.

Für eine belastbare Einschätzung müssen Steuerjahr, Familienkonstellation und das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen zusammen betrachtet werden.

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Häufige Fragen zur Einkommensgrenze

Grundlage, Zeitraum und Auswirkungen verständlich erklärt.

Was sind die aktuellen Einkommensobergrenzen?

Seit April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 € – sowohl für Alleinerziehende als auch für Paare. Bei Paaren dürfen beide zusammen diese Grenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Wie wird mein zu versteuerndes Einkommen berechnet?

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus deinem Bruttoeinkommen abzüglich aller Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Relevant ist das Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.

Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze überschreite?

Überschreitest du die Einkommensgrenze, hast du keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt für das gesamte Elterngeld, nicht nur für den überschreitenden Betrag.

Gilt die Einkommensgrenze für beide Elternteile?

Bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Paaren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen betrachtet. Die Grenze von 175.000 € gilt für beide Partner zusammen. Bei Alleinerziehenden gilt die Grenze von 175.000 € für das eigene Einkommen.

Was hat sich seit April 2025 geändert?

Die wichtigste Änderung seit April 2025: Die Einkommensgrenze wurde von 200.000 € auf 175.000 € gesenkt. Diese Grenze gilt nun einheitlich für Alleinerziehende und Paare (gemeinsames Einkommen).